"Als Selbstverteidigung wird die Vermeidung und die Abwehr von Angriffen
auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet.
Die Spannweite solcher Angriffe beginnt bei Nichtbeachtung, unbedachten Äußerungen, Einnehmen von Gemeinschaftsraum, setzt sich fort über Beleidigungen, Mobbing und Körperverletzung und reicht bis zu schwersten Gewaltverbrechen. Dabei ist jedoch immer die Ausübung von Macht das Ziel
des Täters. Bei der Verteidigung gegen nicht-körperliche Angriffe spricht man
heute auch von Selbstbehauptung (als Substantiv zu sich behaupten)".
Quelle Wikipedia